EINBÜRGERUNGSRÄTE FLUMS-DORF UND FLUMS-KLEINBERG
Öffentliche Auflage Einbürgerungsbeschlüsse
Der Einbürgerungsrat Flums-Dorf hat am 15. November 2011 das Bürgerrecht der politischen Gemeinde Flums und der Ortsgemeinde Flums-Dorf erteilt an:
- Deari Bujar, geboren am 10. Dezember 1982, Staatsangehörigkeit: Mazedonien, Banaustrasse 3a, 8890 Flums
Der Einbürgerungsrat Flums-Kleinberg hat am 15. November 2011 das Bürgerrecht der politischen Gemeinde Flums und der Ortsgemeinde Flums-Kleinberg erteilt an:
- Mujkanovic Sanel, geboren am 5. November 1985, Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina, Gartenstrasse 16, 8890 Flums
- Mujic Himzo, geboren am 2. Januar 1983, seine Ehefrau Mujic Senada, geboren am 11. November 1980, und die Kinder Edvina, geboren am 25. Juni 2003, Edvin, geboren am 3. Dezember 2005 und Elvir, geboren am 2. Januar 2008, Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina, Industriestrasse 5b, 8890 Flums
Öffentliche Auflage: Dienstag, 10. Januar 2012 bis Mittwoch, 8. Februar 2012, im Rathaus Flums (Besprechung 2 im 2. OG)
Wer in der politischen Gemeinde Flums stimmberechtigt ist, kann gemäss Art. 22 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1; abgekürzt BRG) während der Auflagefrist Einsicht in das Auflagedossier nehmen.
Rechtsmittel
Wer in der politischen Gemeinde Flums stimmberechtigt ist, kann gemäss Art. 24 BRG gegen die Einbürgerungsbeschlüsse der Einbürgerungsräte schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat Flums-Dorf bzw. beim Einbürgerungsrat Flums-Kleinberg einzureichen. Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wurde und hinreichend begründet ist und wenn sie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Die Einsprache gilt als hinreichend begründet, wenn bezogen auf den Beschluss des Einbürgerungsrates dargelegt wird, dass Angaben in den Unterlagen des Auflagedossiers unvollständig oder unrichtig sind, dass wegen neu eingetretener Tatsachen, die mit der gesuchstellenden Person in Zusammenhang stehen, Angaben zu ergänzen sind oder dass die Feststellung des Einbürgerungsrates, dass die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt sind, unzutreffend sind.
8890 Flums, 9. Dezember 2011 Einbürgerungsrat Flums-Dorf
Einbürgerungsrat Flums-Kleinberg