Abmeldung / Wegzug
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 8 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Info-Schalter abmelden. Sie können dazu das Online-Formular (1. Spalte) oder das eFormular (2. Spalte) benützen.
Umzüge innerhalb des Kantons St. Gallen können auf der Plattform eUmzug online (www.eportal.sg.ch) gemeldet werden. Dort kann man sich in den Wohngemeinden an- und abmelden oder Adressänderungen innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt am PC oder auf mobilen Geräten erledigen. Ausgenommen davon sind Meldungen rund um den Wochenaufenthalt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste und Soziales | 081 734 05 20 | brigitte.stump@flums.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Bemerkung
Unterlagen
- Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein (falls noch vorhanden)
- Ausländer/innen: Ausländerausweis
- militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.