Volksabstimmung vom 7. März 2021
Kreis Sarganserland
Volksabstimmung vom 7. März 2021
Am Sonntag, 7. März 2021, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
A. Eidgenössische Volksabstimmung
Vorlage 1:
Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot» (BBI 2020 5507).
Vorlage 2:
Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBI 2019 6567).
Vorlage 3:
Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (BBI 2019 8727).
B. Kantonale Volksabstimmung
zweiter Wahlgang der Erneuerungswahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland für die Amtsdauer 2021/2027
C. Kommunale Volksabstimmung
Gemeinde Flums
Gutachten und Antrag des Gemeinderates über die Sanierung der Bahnhofstrasse
Gemeinde Vilters-Wangs
Kredit über CHF 5.58 Mio. für die Sanierung des Oberstufenzentrums, Schulhaus Süd
Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 5. März 2021, während den ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer der Gemeinde bezogen werden.
Die Gemeinderatskanzleien