Planverfahren Guschastrasse
Planverfahren
Der Gemeinderat hat am 16. Januar 2023, gestützt auf Art. 8, Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) den
Teilstrassenplan Guschastrasse (Nr. 34) / Brunnenweg (Nr. 504)
Teil-Aufhebungen und –Neuklassierungen
Gemeindestrasse 2. Klasse und Weg 1. Klasse
erlassen und das Strassenbauprojekt genehmigt. Der Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 24. Januar 2023 bis Mittwoch, 22. Februar 2023, im Rathaus Flums, Besprechung 2. OG, öffentlich auf.
Einsprachen gegen das Projekt, die Klassierung und die Zulässigkeit der Enteignung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, 8890 Flums, einzureichen.