Mitwirkungsverfahren Büntenkirchweg
Mitwirkungsverfahren Büntenkirchweg
Teil-Aufhebung und Teil-Neuklassierung Weg 1. Klasse
Der Büntenkirchweg wird entlang des gesamten Grundstücks Nr. 3752 auf eine Breite von 1.50 m reduziert.
Vorgängig wird die Bevölkerung nach Art. 33bis des Strassengesetzes in das Mitwirkungsverfahren einbezogen. Zu diesem Zweck kann der
Teilstrassenplan Büntenkirchweg
(Teil-Aufhebung und Teil-Neuklassierung)
vom
Donnerstag, 25. Mai 2023 bis Freitag, 23. Juni 2023
im Rathaus Flums (Besprechung 2. OG)
eingesehen werden. Eventuelle Anträge im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens sind schriftlich bis spätestens 23. Juni 2023 mit dem Vermerk "Teilstrassenplan Büntenkirchweg" an den Gemeinderat einzureichen.
8890 Flums, 23. Mai 2023 Gemeinderat Flums