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Gemeinde Flums

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
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Inhalt

Erneuerungswahlen 2024

3. April 2024

Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021 - 2024 der Gemeindebehörden (Gemeindepräsidium, Schulpräsidium, Mitglieder des Gemeinderates und Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission). Die Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Flums finden am Sonntag, 22. September 2024 statt.

 

Einreichung von Wahlvorschlägen

(Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; abgek. WAG)

Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht wer­den. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie (Art. 24 WAG):

  • unterzeichnet sind von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises;
  • höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind;
  • den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten;
  • ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten;
  • ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Unterzeichner/innen von Wahlvorschlägen können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Eine vorgeschlagene Person kann vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht (Art. 26 WAG).

 

Formulare

Die Gemeinderatskanzlei stellt ab sofort die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sowie ein Merkblatt zur Verfügung. Die Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei bestellt werden: 081 734 05 05 / info@flums.ch oder Download

Erneuerungswahl GP - Kandidatur und Unterschriften
Erneuerungswahl SP - Kandidatur und Unterschriften
Erneuerungswahl GR - Kandidatur und Unterschriften
Erneuerungswahl GPK - Kandidatur und Unterschriften

Merkblatt

 

Stimmzettel

Der Stimmzettel trägt die Bezeichnung «Stimmzettel» und nennt den Wahlkreis, das Datum und den Gegenstand der Wahl (Art. 48 WAG). Der Stimmzettel zu Majorzwahlen enthält mit fortlaufender Nummerierung die auf den gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen in alphabetischer Reihenfolge, zuerst die bisherigen Kandidierenden mit dem Zusatz «bisher», leere Linien in der Zahl der zu vergebenden Mandate sowie neben jedem Namen und jeder leeren Linie ein Kästchen zum Ankreuzen (Art. 50 WAG).

Stille Wahl

Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich. Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht (Art. 29 Abs. 1 WAG). Über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheidet die Gemeinderatskanzlei.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Montag, 30. September 2024 um 12.00 Uhr, den Gemeinderatskanzleien einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.