Volksabstimmung vom 14. Juni 2026
Am Sonntag, 14. Juni 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Eidgenössische Volksabstimmung
Vorlage 1:
Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)».
Vorlage 2:
Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
Kantonale Volksabstimmung
Vorlage 1:
Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.
Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Brieflich abgegebene Stimmen müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 12. Juni 2026, während der
ordentlichen Bürozeiten bei der zuständigen Stimmregisterführerin oder beim zuständigen Stimmregisterführer der Gemeinde bezogen werden.