Bürgerversammlung

Die Politische Gemeinde Flums ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d. h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht  Urnenabstimmungen durchgeführt werden.

Der Rat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.

Die ordentliche Bürgerversammlung findet in der Regel Ende März / Anfang April statt.

Kontakt

Gemeinderatskanzlei
info@flums.ch

Ort

Mehrzweckhalle Kirchbünte
8890 Flums

Aufgaben

Die Bürgerschaft beschliesst an der Bürgerversammlung über:

  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
  • Jahresrechnung
  • Voranschlag und Steuerfuss
  • Finanzgeschäfte gemäss Anhang zur Gemeindeordnung
  • weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung

 

Voraussetzungen

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten dürfen an der Bürgerversammlung teilnehmen. Sie erhalten jeweils Anfang März den Stimmausweis, der zum Zutritt ins Versammlungslokal berechtigt.

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