Trockenheit - Gemeingebrauch Oberflächengewässer

8. Juli 2026

Anpassung Allgemeinverfügung: weitere Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Oberflächengewässern im ganzen Kanton

Die Hitzewelle im Juni mit sehr hohen Temperaturen hat die seit Monaten angespannte Trockenheitslage im Kanton St.Gallen weiter verschärft. Die sehr hohen Temperaturen kommen zum Niederschlagsdefizit der letzten sechs Monate und dem zweiten schneearmen Winter in Folge dazu. Die Abflüsse in den Fliessgewässern und Seepegel liegen nach wie vor in einem tiefen bis sehr tiefen Bereich.

Der Fachstab Trockenheit des Kantons St.Gallen hat die Naturgefahrenstufe für Trockenheit in den Gefahrenregionen Rheintal, Werdenberg, Sarganserland, Seeztal, Linthgebiet, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal und Fürstenland auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) festgelegt . Die Region St.Gallen-Rorschach wurde auf Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) erhöht.

Das Amt für Wasser und Energie als zuständige kantonale Stelle hatte bereits per 23.06.2026 zum Schutz der Gewässer sowie der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen auf gesamten Kantonsgebiet Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch bis auf Widerruf untersagt. Das heisst, dass seither Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Vom Verbot wurde eine Reihe v.a. grössere und grosse Gewässer ausgenommen. Per 08.07.2026 musste die Anzahl ausgenommener Gewässer reduziert werden. Ausgenommen sind neu nur noch Bodensee, Walensee und Zürichsee, der Alpenrhein, der Rheintaler Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St.Margrethen, die Linth und der Linthkanal.

Quelle: Trockenheit | sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Publikationen Kanton St. Gallen Amtliche PublikationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Quelle: https://www.sg.ch/umwelt-natur/wasser/trockenheit.html
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