Öffentliche Auflage Einbürgerungsbeschluss
Der Einbürgerungsrat Flums-Dorf hat am 04. Mai 2026 das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Flums und der Ortsgemeinde Flums-Dorf erteilt an:
- Ramadani Leotrim, geboren am 1. Dezember 2003, Staatsangehörigkeit: Nordmazedonien, Felsenstrasse 7, 8890 Flums
- Rahimi Elosa, geboren am 19. Februar 1989, Staatsangehörigkeit: Kosovo, Rosenstrasse 8, 8890 Flums
- Djelili Laura, geboren am 2. Dezember 1992, Staatsangehörigkeit: Deutschland, Nelkenstrasse 4, 8890 Flums
Öffentliche Auflage
Dienstag, 18. August 2026 bis Mittwoch, 16. September 2026, im Rathaus Flums (Besprechung im 2. OG)
Wer in der Politischen Gemeinde Flums stimmberechtigt ist, kann gemäss Art. 22 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1; abgekürzt BRG) während der Auflagefrist Einsicht in das Auflagedossier nehmen.
Rechtsmittel
Wer in der Politischen Gemeinde Flums stimmberechtigt ist, kann gemäss Art. 24 BRG gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat Flums-Dorf einzureichen. Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wurde, hinreichend begründet ist und wenn sie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Die Einsprache gilt als hinreichend begründet, wenn bezogen auf den Beschluss des Einbürgerungsrates dargelegt wird, dass Angaben in den Unterlagen des Auflagedossiers unvollständig oder unrichtig sind, dass wegen neu eingetretener Tatsachen, die mit der gesuchstellenden Person in Zusammenhang stehen, Angaben zu ergänzen sind oder dass die Feststellung des Einbürgerungsrates, dass die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt sind, unzutreffend ist.
Einbürgerungsrat Flums-Dorf