Mitwirkung - Kantonsstrasse Nr. 78
Öffentliche Mitwirkung
Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:
Kantonsstrasse Nr. 78, Flums: Stützmauer Rüesch – B39.2.08.078.001
Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Frist: 31. August bis 30. September 2026
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
St.Gallen, 24. August 2026 / Tiefbauamt