Volksabstimmung vom 29. November 2026

6. Oktober 2026

Am Sonntag, 29. November 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Eidgenössische Volksabstimmung 

Vorlage 1:
Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Vorlage 2:
Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Vorlage 3:
Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!».

Vorlage 4:
Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG).
 

Kantonale Volksabstimmung

Vorlage 1:
Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen).

Vorlage 2:
III. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung).
 

Kommunale Volksabstimmung

Gemeinde Flums
Verselbständigung des Alterszentrums Kirchbünte

Kreisgerichtswahlen
Erneuerungswahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland

Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Brieflich abgegebene Stimmen müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 27. November 2026, während der
ordentlichen Bürozeiten bei der zuständigen Stimmregisterführerin oder beim zuständigen Stimmregisterführer der Gemeinde bezogen werden
.

Die Gemeinderatskanzleien

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