Widerruf des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe

27. Oktober 2026

Aufgrund der Wetterentwicklung widerrufen die Sarganserländer Gemeinden gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) ihre kommunalen Allgemeinverfügungen des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe.

Allgemeinverfügung
1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Flums wird das Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe aufgehoben.

2. Diese Verfügung wird ab dem 23. Oktober 2026 angewendet

Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.

 

Sarganserländer Gemeinden heben Feuerverbot auf

Seit über 120 Tagen ist im Sarganserland ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe in Kraft. Nun heben die acht Gemeinden ihre koordinierten Allgemeinverfügungen auf – mahnen aber weiterhin zur angezeigten Vorsicht.

Aufatmen in den Ratshäusern der acht Sarganserländer Gemeinden: Die lokal immer noch als «erheblich» eingestufte Waldbrandgefahr scheint sich mit dem Regen der letzten Tage langsam zu legen. «In den vergangenen Tagen haben teils anhaltende Niederschläge zu einer Entspannung der Situation geführt», liessen die Gemeinden am Montag in einer gemeinsamen Mitteilung verlauten. Die deutlich gesunkenen Temperaturen würden zusätzlich für Feuchtigkeit (Tau) auf dem Waldboden sorgen. «Die Gefahr von unmittelbaren Feuerausbrüchen ist damit entschärft.» Nach Rücksprache mit Vertretern der Waldregion 3, der Forstorgane und der zuständigen Feuerwehr könne die Aufhebung des Feuerverbots in Wald und Waldesnähe nun erfolgen. Die entsprechende Allgemeinverfügung vom Juni wird damit per sofort aufgehoben.

Ein grossflächiges Phänomen
Anhaltende Hitze und Trockenheit hatten die Gemeinderäte des Sarganserlands Ende Juni 2026 dazu veranlasst, in gegenseitiger Absprache ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe zu verfügen. Von Pfäfers bis Quarten wurde das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (200 Meter) sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren bis auf Widerruf untersagt.

Damals hat noch niemand ahnen können, welche Ausmasse die Hitze und die Trockenheit im Ausnahmesommer 2026 annehmen würden. Ganze 125 Tage sollten verstreichen, bis die Gemeinden der Region das Feuerverbot wieder aufheben konnten. Weil Trockenheit und Hitze anhielten, zog der Kanton St. Gallen am 17. Juli 2026 nach und erliess auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Andere Kantone taten es ihm gleich, darunter Glarus, Freiburg, Neuenburg, Uri, der Thurgau und das Wallis. Derweil liessen die Wetteraussichten weiterhin nicht auf den erlösenden Regen hoffen. Erst in der zweiten Augusthälfte führte ein wenig Niederschlag zum kantonalen Entscheid, das absolute Feuerverbot per 22. August zu entschärfen und auf das Gebiet in Wald und Waldesnähe zu beschränken.

Wöchentliche Beurteilungen
Zu einer weiteren Lockerung kam es am 2. September 2026, als der Kanton auch das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe aufhob. Die Gemeinden des Sarganserlands hielten allerdings auf kommunaler Ebene weiter an diesem Verbot fest. Zu gering fiel der Niederschlag in unserer Region aus, zu gross blieb die lokale Waldbrandgefahr auch weiterhin. In der Folge haben die Gemeinden die Situation unter Einbezug der regionalen und kantonalen Fachstellen wöchentlich neu beurteilt.

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