Bauanzeige Ortsgemeinde Flums-Dorf
Bekanntmachung Baugesuch Ortsgemeinde Flums-Dorf
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)
Bauherrschaft: Ortsgemeinde Flums-Dorf, Bahnhofstrasse 36, 8890 Flums
Grundeigentümer: Ortsgemeinde Flums-Dorf, Bahnhofstrasse 36, 8890 Flums
Bauvorhaben: 2. Projektänderung - Neubau Überbauung Ganischa 2.0
Lage: Parzelle-Nr. 3076, Ganischa, 8890 Flums
Auflagefrist: 6. Januar 2026 bis 19. Januar 2026
Baugesuch und Gesuchsunterlagen können während der Auflagefrist bei der Bauverwaltung Flums, Marktstrasse 25, 8890 Flums eingesehen werden.
Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 PBG, Art. 154 PBG und Art. 155 PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Flums, Marktstrasse 25, 8890 Flums, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.
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| Situationsplan (PDF, 379 kB) | Download | 0 | Situationsplan |