Volksabstimmung vom 8. März 2026

13. Januar 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:


Eidgenössische Volksabstimmung

Vorlage 1:
Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung.

Vorlage 2:
Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)».

Vorlage 3:
Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»

Vorlage 4:
Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung.


Kantonale Volksabstimmung

Vorlage 1:
Kantonsratsbeschluss über den Verkauf der Grundstücke WILWEST und die Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St. Gallen.

Vorlage 2:
Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil.

Vorlage 3:
Kantonsratsbeschluss über den Bau der «Kantonsstrasse zum See» mit Kostenbeteiligung am «Anschluss Witen mit Zubringer».
 

Kommunale Volksabstimmung

Gemeinde Flums
Kauf der Liegenschaft "Haus Guscha" von der Wohnbaugenossenschaft Guscha.
 

Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Brieflich abgegebene Stimmen müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 6. März 2026, während der
ordentlichen Bürozeiten bei der zuständigen Stimmregisterführerin oder beim zuständigen Stimmregisterführer der Gemeinde bezogen werden
.

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