Teilstrassenplan Teilneuklassierung Verlängerung Saxlistrasse G3
Planverfahren
Der Gemeinderat hat am 12. Oktober 2026, gestützt auf Art. 8, Art. 9, Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) den
Teilstrassenplan Teilneuklassierung Verlängerung Saxlistrasse G3
erlassen. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. ab Dienstag, 20. Oktober 2026 bis Mittwoch, 18. November 2026, im Rathaus Flums, Besprechung 2. OG, öffentlich auf.
Einsprachen gegen die Klassierung und die Zulässigkeit der Enteignung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, 8890 Flums, einzureichen. Die Einsprache muss eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag enthalten. Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegt.
Gemeinderat Flums