Öffentliche Auflage Einbürgerungsbeschluss

2. November 2026

Der Einbürgerungsrat Flums-Dorf hat am 10. August 2026 das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Flums und der Ortsgemeinde Flums-Dorf erteilt an:

- Ramadani Hamzi, geboren am 11. April 1976 und Ramadani Ljuljjet, geboren am 29. Oktober 1980 und die Kinder Ramadani Ajla, geboren am 9. November 2010 sowie Ramadani Omar, geboren am 27. Dezember 2011, Staatsangehörigkeit: Nordmazedonien, Felsenstrasse 7, 8890 Flums

- Salihu Qazim, geboren am 27. September 1988, Staatsangehörigkeit: Serbien, Altersheimstrasse 2a, 8890 Flums


Öffentliche Auflage
Dienstag, 3. November 2026 bis Mittwoch, 2. Dezember 2026, im Rathaus Flums (Besprechung im 2. OG)

Wer in der Politischen Gemeinde Flums stimmberechtigt ist, kann gemäss Art. 22 des Ge­setzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1; abgekürzt BRG) während der Auflagefrist Einsicht in das Auflagedossier nehmen.

Rechtsmittel
Wer in der Politischen Gemeinde Flums stimmberechtigt ist, kann gemäss Art. 24 BRG gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat Flums-Dorf einzureichen. Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wurde, hinreichend begründet ist und wenn sie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Die Einsprache gilt als hinreichend begründet, wenn bezogen auf den Beschluss des Einbürgerungsrates dargelegt wird, dass Angaben in den Unterlagen des Auflagedossiers unvollständig oder unrichtig sind, dass wegen neu eingetretener Tatsachen, die mit der gesuchstellenden Person in Zusammenhang stehen, Angaben zu ergänzen sind oder dass die Feststellung des Einbürgerungsrates, dass die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt sind, unzutreffend ist.

Einbürgerungsrat Flums-Dorf

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