Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Baubewilligung. Bewilligungspflichtig sind insbesondere Neu-, Um-, An-, Auf- und Nebenbauten jeder Art, Ersatz oder Änderung energetisch wichtiger Bauteile wie Aussenwände, Dächer, Fenster und haustechnische Anlagen, bauliche Veränderungen im Innern mit baupolizeilich erheblichen Auswirkungen wie Einbau und Abänderung von Liftanlagen, Umbauten mit statischen Änderungen von Bedeutung, provisorische Bauten, Abstellflächen und Schutzvorrichtungen für Motorfahrzeuge, Tank- und Siloanlagen, Mauern und Einfriedungen von mehr als 1,2 Meter Höhe längs öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen sowie von mehr als 1,8 Meter Höhe längs Grundstückgrenzen, eingreifende Veränderungen des Geländes, langfristiges Abstellen ausgedienter Motorfahrzeuge im Freien, Privatstrassen einschliesslich Zufahrten zu öffentlichen Strassen, langfristiges Aufstellen von Wohnwagen ausserhalb bewilligter Camping- und Zeltplätze, Aussenreklamen mit insgesamt mehr als zwei Quadratmeter Ansichtsfläche, ausgenommen vorübergehende Baureklamen, Zweckänderungen, die Einwirkungen auf die Umgebung oder eine Vergrösserung des Benützerkreises zur Folge haben.
Das Bauamt berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordiniert das Bauamt die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt das Bauamt Auskunft.