Der Energierichtplan regelt die räumliche Koordination der angestrebten Wärmeversorgung. Insbesondere geht es dabei um die leitungsgebundenen Energieträger Gas und Fernwärme. Grundlage für diese Koordination sind die lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Die Priorisierung ihrer Nutzung richtet sich nach den kommunalen und kantonalen energiepolitischen Zielen. Der Energierichtplan legt so für die Siedlungsgebiete die prioritär zu nutzenden Energieträger fest:
Einerseits bestehen im Dorf verschiedene Ausbaugebiete für Fernwärme. Diese sind durch die Betreiber der Wärmeverbunde zentral zu koordinieren. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gemeinde Flums, einen Masterplan Fernwärme erarbeiten zu lassen.
Anderseits bestehen im Wesentlichen die folgenden Prioritätsgebiete, welche durch Gebäudeeigentümer einzeln oder in kleinen Verbunden umgesetzt werden können.
- Hellblau: Im Dorf kann in weiten Bereichen für Wärmepumpen Grundwasser genutzt werden. Dabei sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung grössere Verbundlösungen zu favorisieren.
- Hellrot: Am Berg können grösstenteils Wärmepumpen mit Erdwärmesonden eingesetzt werden.
- Hellgrün: Wo am Berg keine Erdbohrungen zugelassen sind, können prioritär Holzheizungen eingesetzt werden.
Ausserhalb der Bauzonen wurden keine konkreten Prioritäten definiert. Diese können im Einzelfall abgeklärt werden und entsprechen i.d.R. naturgemäss den benachbarten Baugebieten.
Zudem beschreibt der Energierichtplan für ausgewählte Gebiete konkrete, ortsgebundene Massnahmen (M26 – M30), deren Umsetzung durch die Gemeinde anzustossen oder voranzutreiben ist. Bei diesen werden jeweils der Handlungsbedarf, die Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen sowie insbesondere die Verantwortlichkeit definiert. Zum Erreichen der festgesetzten Absenkziele wurden im Energiekonzept aus der Analyse von Bilanz und Potenzialen diverse weitere, ortsungebundene Massnahmen formuliert (M1 – M25).
Der Energierichtplan Flums wurde am 10. April 2017 vom Gemeinderat behördenverbindlich beschlossen. Der Zeithorizont einer Energieplanung ist rund 10 bis 15 Jahre. Idealerweise erfolgt im Rahmen der alle vier Jahre vorgesehenen Zielüberprüfung des Energiekonzepts auch eine Überprüfung der Festsetzungen im Energierichtplan.
Energieweg Flums:
https://www.energiewegflums.ch/
Analysetool für energetisches Sanieren:
https://www.evalo.ch/de