EnergieplanungDer Energierichtplan regelt die räumliche Koordination der angestrebten Wärmeversorgung. Insbesondere geht es dabei um die leitungsgebundenen Energieträger Gas und Fernwärme. Grundlage für diese Koordination sind die lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Die Priorisierung ihrer Nutzung richtet sich nach den kommunalen und kantonalen energiepolitischen Zielen. Der Energierichtplan legt so für die Siedlungsgebiete die prioritär zu nutzenden Energieträger fest:
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Energierichtplan Energierichtplan_Flums_2017_GR-Beschluss__oeffentlich.pdf (PDF, 6.6 MB) |