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Gemeinde Flums

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag:
07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Inhalt

Beglaubigung

Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder dem Austritt aus der Kirche).

Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich beim Infoschalter des Einwohneramtes, beim Grundbuchamt oder bei der Gemeinderatskanzlei vorsprechen und sich ausweisen können.

Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.

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