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Gemeinde Flums

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag:
07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Inhalt

Hundekontrolle

Mikrochip

Alle Hunde müssen mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS registriert sein. Die Bezahlung der Hundesteuer hat unabhängig davon weiterhin zu erfolgen.

Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung der Hundehaltenden. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.

Die Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch die Tierhaltenden, bei denen die Hunde geboren wurden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

AMICUS

Die nationale Datenbank www.amicus.ch schafft die Voraussetzungen für eine qualitativ hochstehende Registrierung eines jeden Hundes in der Schweiz. Jeder Hund ist einem einzigen Hundehalter / einer einzigen Hundehalterin zugeordnet.

Sie sind bereits Hundehalter? Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login anmelden.

Sie sind neu Hundehalter. Was müssen Sie tun? Personen, die erstmalig einen Hund halten wollen, müssen sich betreffend Registration ihres Hundes zuerst bei der Wohngemeinde melden, um als Hundehalter bzw. Hundehalterin registriert zu werden. Anschliessend können sie wie bisher bei ihrem Tierarzt / ihrer Tierärztin den Hund bei der Datenbank AMICUS registrieren lassen. Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter sind. Das Login und das Passwort für Amicus werden Ihnen schriftlich zugestellt.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nummer und Sprache selbst verwalten. Ausserdem können Sie eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen.
  • Sie können die PetCard nachbestellen.
  • Sie müssen Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes innerhalb von zehn Tagen in AMICUS melden.
  • Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde.
  • Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

www.amicus.ch

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