Veranstaltungen / Feste
Wer ein Fest organisiert, muss sich um vieles kümmern: Räumlichkeiten sind zu mieten, für das leibliche Wohl ist zu sorgen und Helfer wollen gesucht sein. Wer denkt da schon daran, dass unter Umständen auch Bewilligungen der Gemeinde nötig sind.
Finden Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichem Grund statt, sind sie an verschiedene Auflagen gebunden. In diesen Fällen ist das Formular "Veranstaltungsbewilligung" auszufüllen und der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
Werden gegen Entgelt Getränke und/oder Essen ausgegeben, ist ein auf den Anlass bezogenes Gastgewerbepatent gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig. Auch die Durchführung von Tomola- oder Lottoveranstaltungen ist unter Umständen bewilligungspflichtig (weitere Informationen: https://www.sg.ch/recht/geldspiele.html
Schliesslich beinhaltet auch die eidg. Schall- und Laserverordnung verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird. Für diese Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.
Reichen Sie die Gesuchsformulare frühzeitig ein (i.d.R. 30 Tage vor dem Anlass), damit eine bessere Planung und Koordination mit anderen Veranstaltungen und Aktivitäten in der Gemeinde möglich ist und genügend Zeit für die Prüfung und Genehmigung vorliegt.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 081 734 05 05 | info@flums.ch |
Name | Download |
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