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Gemeinde Flums

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
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Dienstag bis Donnerstag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag:
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Inhalt

Grundbuch Schätzungsbegehren Download pdf-Formular

Eine Neubeurteilung der Schätzung erfolgt in der Regel alle zehn Jahre, auf Antrag des Eigentümers oder nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes.

Das Begehren um Neubeurteilung ist beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich einzureichen.

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