Bauprojekt: Anmeldung Beginn
Die Bauherrschaft muss der Bauverwaltung unaufgefordert Anzeige machen:
nach Erstellung des Schnurgerüstes, vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten
nach Erstellung der Abwasseranlagen, vor dem Eindecken
nach Verlegung der Schutzraumarmierung
nach vollendetem Rohbau
nach Fertigstellung der Baute oder Anlage, jedoch spätestens vor dem Bezug
nach Fertigstellung der Umgebungsarbeiten.
Die Bauverwaltung führt die Baukontrolle in der Regel innert drei Tagen nach eingegangener Anzeige durch.
Für die Meldung an uns können Sie das Online-Formular (1. Spalte) oder das eFormular (2. Spalte) benützen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 081 734 05 60 | peter.hobi@flums.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.