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Gemeinde Flums

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Erneuerungswahlen 2024

Am 22. September 2024 und, im Falle eines zweiten Wahlgangs, am 24. November 2024 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Diese richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) und finden an der Urne statt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu den Gemeindewahlen 2024.

 

Gemeindebehörden

Die Bürgerschaft wählt an der Urne
- Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
- Schulpräsidentin oder Schulpräsident
- drei Mitglieder des Gemeinderates
- fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

 

Termine

1. Wahlgang: Sonntag, 22. September 2024

 
Dienstag, 23. April 2024 Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge
Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge
Montag, 8. Juli 2024 Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge
Freitag, 30. August 2024 Fristablauf Zustellung Stimmmaterial

 

2. Wahlgang: Sonntag, 24. November 2024

 
Dienstag, 24. September 2024 Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge
Montag, 30. September 2024, 12.00 Uhr Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge
Dienstag, 1. Oktober 2024 Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge
Entscheid Zustandekommen stille Wahl
Donnerstag, 31. Oktober 2024 Fristablauf Zustellung Stimmmaterial

 

Wahlvorschläge

Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 5. Juli 2024 um 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie (Art. 24 WAG):

  • unterzeichnet sind von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises; 
  • höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind;
  • den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten; 
  • ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten;
  • ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Unterzeichner/innen von Wahlvorschlägen können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Eine vorgeschlagene Person kann vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht (Art. 26 WAG).

 

Formulare

Die Gemeinderatskanzlei stellt ab sofort die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sowie ein Merkblatt zur Verfügung. Die Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei bestellt werden: 081 734 05 05 / info@flums.ch oder Download:

Erneuerungswahl GP - Kandidatur und Unterschriften
Erneuerungswahl SP - Kandidatur und Unterschriften
Erneuerungswahl GR - Kandidatur und Unterschriften
Erneuerungswahl GPK - Kandidatur und Unterschriften

Merkblatt

 

Stimmzettel

Der Stimmzettel trägt die Bezeichnung «Stimmzettel» und nennt den Wahlkreis, das Datum und den Gegenstand der Wahl (Art. 48 WAG). Der Stimmzettel zu Majorzwahlen enthält mit fortlaufender Nummerierung die auf den gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen in alphabetischer Reihenfolge, zuerst die bisherigen Kandidierenden mit dem Zusatz «bisher», leere Linien in der Zahl der zu vergebenden Mandate sowie neben jedem Namen und jeder leeren Linie ein Kästchen zum Ankreuzen (Art. 50 WAG).

Stille Wahl

Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich. Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht (Art. 29 Abs. 1 WAG). Über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheidet die Gemeinderatskanzlei.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Montag, 30. September 2024 um 12.00 Uhr, den Gemeinderatskanzleien einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

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