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Gemeinde Flums

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag:
07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Inhalt

Ladenschluss - Gesuch um Ausnahmebewilligung

Die Gemeinde kann Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen für Publikumsmessen und Anlässe von regionaler oder überregionaler Bedeutung, für allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe (höchstens für vier je Laden und Jahr) sowie für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen, höchstens für zwei je Laden und Jahr. Für hohe Feiertage sind keine Ausnahmen zuständig. Für allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe in der Adventszeit kann die Ladenöffnung von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr zugelassen werden.

Für die Einreichung eines Gesuches an uns können Sie das Online-Formular (1. Spalte) oder das eFormular (2. Spalte) benützen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Bezeichnen Sie Anlass, Datum und Zeit und machen Sie Angaben zu Ihrer Organisation. Falls eine Festwirtschaft betrieben wird, bitten wir Sie, dies ebenfalls anzugeben.

Verfahren

Nach Eingang Ihrer Bestellung wird Ihr Gesuch dem Gemeinderat unterbreitet. Die Gemeinderatskanzlei sendet Ihnen den Beschluss des Gemeinderates per Post zu.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.