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Gemeinde Flums

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag:
07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Inhalt

Grundbuch Schätzungsbegehren Online-Formular

Eine Neubeurteilung der Schätzung erfolgt in der Regel alle zehn Jahre, auf Antrag des Eigentümers oder nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes.

Das Begehren um Neubeurteilung ist beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich einzureichen. Sie können dazu das Online-Formular (1. Spalte) oder das eFormular (2. Spalte) benützen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Nach Eingang des Gesuchs wird Ihnen das Grundbuchamt zu gegebener Zeit den Schätzungstermin mitteilen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.